Im Bereich der "kaufmännischen Verwaltung" werden sämtliche
Geschäftsvorfälle der Wohnungseigentümergemeinschaften fortlaufend und
nachvollziehbar aufgezeichnet. Wir arbeiten nach dem „Grundsatz der
ordnungsgemäßen Buchführung". Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung werden vielfach als Rechtsbegriff verwendet, sind
jedoch durch den Gesetzgeber nicht definiert. Aus den formellen
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung geht die Pflicht hervor, eine
nachprüfbare, klare und übersichtliche Buchführung zu erstellen,
die den buchhalterischen Pflichten des Verwalters gegenüber
der Wohnungseigentümergemeinschaft und den Kunden nachkommt. Die von uns
verwendete doppelte Buchführung der Hausbank München erleichtert die
Kontrolle der Abrechnung.
Was macht die kaufmännische Verwaltung für Sie?
- Laufende
Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle der betreuten Objekte auf
den gesetzlichen Grundlagen (HeizkVo, BetrKoVo, WEG)
- Führung und Weiterentwicklung des Generalkontenplanes des Unternehmens
- Führung der Buchhaltungsordner
- Überwachung der Einnahmen und Ausgaben
- Aufteilen der Kosten in rechtsgültiger Form
- Sammlung von Übergabeprotokollen für die Erstellung von Heizkostenabrechnungen
- Vorbereitung der Jahresabrechnung mit Endkontrolle der Buchhaltung und Anstoß des Abrechnungslaufes bei der Hausbank München
- Dokumentation der Rücklagenentwicklungen
- Plausibilitätskontrolle der Heizkostenabrechnung und Einbuchung der Salden
- Erstellung
der Kostenschätzung der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten für die
Erstellung der Wirtschaftspläne und deren Verfolgung
- Vorbereitung der kaufmännischen Unterlagen für die WEG-Versammlungen
- Vorbereitung der Belegprüfung und Koordination mit dem Verwaltungsbeirat
- Durchführung der Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat auf Wunsch des Beirates
- Erstellung des Prüfungsprotokolls für die Belegprüfung, mit Bemerkung und Quittierung durch den Verwaltungsbeirat
- Durchführung des Mahnwesens
- Vorbereitung von Objektübernahmen und Objektübergaben