Der Verwalter des Gemeinschaftseigentums ist gemäß
Wohneigentumsgesetz nicht für Ihre Wohnung, das sogenannte
Sondereigentum, zuständig. Es kann jedoch sinnvoll sein, dass der
Verwalter des Gemeinschaftseigentums für Sie auch Ihr Sondereigentum
betreut, beispielsweise wenn der räumliche Abstand zur Wohnung zu groß
ist oder aus anderen Gründen der Wunsch besteht, die Verwaltungsaufgaben
des Sondereigentums zu übertragen. Nachdem der WEG-Verwalter das
Gemeinschaftseigentum verwaltet, kann er somit mit geringem Mehraufwand
auch das Sondereigentum verwalten.
Ihr Vorteil bei der Verwaltung Ihres Sondereigentums
- Vertretung bei allen Angelegenheiten, die Ihre Wohnung betreffen
- Ihr Verwalter ist ständig vor Ort und kann sofort Entscheidungen treffen und notwendige Maßnahmen einleiten.
- Ihr Verwalter schließt bzw. kündigt mit Ihrer Zustimmung Mietverträge.
- Bonitätsprüfung potentieller Mieter
- Anlage und Verwahrung eines Mietkautionssparbuchs
- Auf
Wunsch wird ein Ihre Wohnung betreffendes Mietkonto durch den Verwalter
geführt, sofern auch der Zahlungsverkehr geregelt werden soll. Dies
umfasst auch das Forderungsmanagement.
- Im Rahmen der
Verwaltertätigkeit überprüft Ihr Verwalter Mieterhöhungsmöglichkeiten
und unterbreitet Ihnen entsprechende Vorschläge.
- Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für Ihre Mieter und Übergabe an die Mieter.
- Bearbeitung eventueller Einsprüche und Durchsetzung aller Forderungen gegenüber Ihren Mietern.
- Überprüfung aller im Rahmen der Gewährleistung angefallen Mängel und deren Beseitigung
- Überprüfung und Kontrolle der mit Beseitigung von Mängeln beauftragten Firmen vor Ort
- Bei
allen wichtigen Entscheidungen werden Sie vorher konsultiert. Ihr
Verwalter bereitet Entscheidungsgrundlagen vor und berät Sie zuverlässig.
- Ihr Verwalter vor Ort pflegt und sichert Ihre Investition als Fachmann für Immobilienvermögen.